HSU
Was ist HSU (HERKUNFTSSPRACHLICHER UNTERRICHT)?
Der herkunftssprachliche Unterricht (HSU) ist ein freiwilliges Angebot des Landes Nordrhein-Westfalen für mehrsprachig aufwachsende Erst- bis Zehntklässler*innen. Die Herkunftssprache ist von besonderer Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler und deren Lernausgangslage.
Hierzu wird unter bestimmten Voraussetzungen in Ergänzung zum regulären Unterricht herkunftssprachlicher Unterricht angeboten. Das Schulamt für den Märkischen Kreis ist für die Planung und Organisation zuständig.
Je nach Größe der Lerngruppe stammen die Teilnehmer*innen aus verschiedenen Schulen und werden (oftmals nachmittags) an einer Schule zentral unterrichtet.
Wie kann man sich bei einer bereits bestehenden Lerngruppe anmelden?
Soll ein Kind in eine bereits bestehende Lerngruppe aufgenommen werden, können die Eltern über die Schule, die ihr Kind besucht, eine Anmeldung zum HSU vornehmen. Die Aufnahme erfolgt immer zu Schuljahresbeginn.
Beim Schulwechsel nach Klasse 4 ist die erneute Anmeldung zum HSU im Rahmen des Anmeldeverfahrens an der weiterführenden Schule erforderlich.
Eltern von Schulanfänger*innen können im Rahmen der Anmeldung in der Schule (im Herbst des Vorjahres) einen entsprechenden Anmeldevordruck ausfüllen und bis zum 15.02. an der aufnehmenden Schule abgeben.
Welche Voraussetzungen müssen für die Neueinrichtung einer Gruppe erfüllt werden?
Zur Einrichtung einer neuen Gruppe für den herkunftssprachlichen Unterricht müssen schriftliche Anmeldungen der Erziehungsberechtigten von 15 Schülerinnen und Schülern in der Grundschule bzw. 18 Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I gleicher Herkunftssprache vorliegen.
Mit der Unterschrift werden die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, regelmäßig am herkunftssprachlichen Unterricht teilzunehmen, sobald dieser eingerichtet wird.
In der beigefügten Datei befindet sich das Anmeldeformular für den HSU Unterricht.